In unseren maßgeschneiderten Spezialseminaren lernen Sie alles Wichtige
rund um den sicheren Transport gefährlicher Güter
Kernkompetenzen
Lithium-Batterien
Verpackungen
Ladungssicherung
49 CFR
RID
ADR
IMDG
IATA
Dokumentation und Verpackung
Steht die sichere und vorschriftsgemäße Abwicklung von Gefahrgut auf Ihrer To-Do-Liste?
Ob bei der Erstellung präziser Dokumentationen für Luft- und Seefracht oder bei der korrekten Verpackung und Kennzeichnung – ich stehe Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite.
So sorgen wir gemeinsam dafür, dass Ihr Gefahrgut den sicheren Weg zum Ziel findet.
DOKUMENTATION
Sie möchten die Dokumentation für Gefahrgut erstellen lassen?
Gern unterstütze ich für Sie bei der Dokumentation für:
- Luftfracht
- Shipper´s declaration for dangerous goods
- Seefracht
- IMO-ERKLÄRUNG FÜR GEFÄHRLICHE GÜTER, Verantwortliche Erklärung nach § 8 GGVSee
Dazu benötige ich lediglich das Sicherheitsdatenblatt zu dem Gefahrstoff und weitere Informationen wie Absender, Empfänger und Nettomenge pro Packstück.
VERPACKUNGSDIENSTLEISTUNG
Sie möchten Ihr Gefahrgut gemäß den gültigen Gefahrgutvorschriften verpacken und markieren?
Ich unterstütze Sie bei der ordnungsgemäßen Kennzeichnung und Markierung von Gefahrgüter gemäß den Gefahrgutvorschriften.
Limited Quantity | LQ | LTD QTY
Vorteile
- keine UN-zugelassenen Verpackungen notwendig
- kein Beförderungspapier notwendig (im Seeverkehr muss trotzdem eine IMO-Erklärung erstellt werden)
- Der Fahrer benötigt keinen ADR-Schein und nicht die Ausrüstungsgegenstände gemäß ADR Kapitel 8.1.4 und 8.1.5
Welche Vorschriften bei einem solchen Transport eingehalten werden müssen, finden Sie im ADR und IMDG-Code in Kapitel 3.4.
Falls Sie Hilfe bei der Umsetzung der Vorschriften benötigen, so stehen Ihnen Gefahrgut-Consulting Franz jederzeit zur Verfügung
Lithium-Batterien
Anwenderorientierte Unterweisung
für den Versand von Lithiumbatterien gem. Kapitel 1.3 ADR/RID und IMDG-Code sowie nach IATA DGR 1.6 ausreichende Unterweisung für den Versand von Lithium-Batterien nach Teil II der Verpackungsanweisungen VA 966 – VA 970.
Das Thema Lithium-Ionen-Batterien hat in den letzten Jahren immer mehr Bedeutung gefunden.
Vor allem bei „defekten“ Lithiumbatterien hat sich viel getan. Um eine „defekte“ Batterie transportieren zu können, benötigt man mittlerweile eine Genehmigung der Behörde (defekter Prototyp / defekte nicht transportsichere Batterie) bzw. der Transport muss der Behörde gemeldet werden (defekte transportsichere Batterie).
Folgende Fragen müssen vorher beantwortet werden, um den Transport von Lithium-Ionen-Batterien bewerten zu können:
- Entspricht die Batterie einem geprüften Typ (Prüfvorschriften des Handbuchs, Prüfungen und Kriterien Unterabschnitt 38.3)
oder handelt es sich um Prototypen/Kleinserien? - Handelt es sich um eine „defekte“ Batterie (wenn ja, ist diese „transportsicher“ oder nicht)?
- Handelt es sich nur um die „einzelne“ Batterie oder ist diese mit oder in Ausrüstungen verpackt?
- Über welche Nennenergie in Wattstunden verfügt die Batterie?
Die ICAO/IATA hat für den Lufttransport von Lithiumbatterien einen eigenen Leitfaden veröffentlicht. Im Bereich Straßen- und Seetransport gibt es eine Vielzahl an Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen.
Gerne hilft Gefahrgut-Consulting Franz Ihnen diese ganzen Fragen zu klären, so dass Sie einen rechtssicheren Transport durchführen können.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
CFR 49 – Gefahrgutvorschrift USA
Besonders die US-amerikanischen Vorschriften sind eine Herausforderung, deren Nichtbeachtung kann für alle Beteiligten schwere Konsequenzen haben.
Zielgruppen
Verantwortliche Personen im Gefahrgutmanagement und der Logistik, die Informationen über die US-amerikanischen, Gefahrgutvorschriften benötigen.
- Gefahrgutgesetzgebung USA
- Umgang mit dem 49 CFR
- US-Abweichungen, die beim Import in die USA zu beachten sind
- Vorschriftenentwicklung in den USA
Schulungsbescheinigung nach 49 CFR Subpart H §172.704 d.
Partner & Kooperationen