Wer aufgehört hat besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.
Wir beraten Sie individuell zu allen Themen und passendem Trainereinsatz.
Gemeinsam stecken wir Ihre Ziele ab!
Schulungsformen
Klassisch vor Ort
Innovativ online
mitarbeiterunterweisung
IHK-Gefahrgutausbilder
RID
ADR
IMDG
IATA
Trainings für die Praxis
Darauf können Sie sich verlassen: Ich sorge dafür, dass wir nur praxisorientierte Lösungswege trainieren, die Sie direkt im Tagesgeschäft umsetzen können.
So haben Sie schnell die ersten Erfolge – und das Training bzw. die Schulung wirkt nachhaltig!
Klassisch: Schulung Ihrer Mitarbeiter vor Ort.
- Abstimmung der Schulungsunterlagen auf Ihre Gefahrgutabläufe.
- Praxisbezogene Wissensvermittlung
- Flexible Gestaltung, Hoher Lernerfolg, weniger Kosten.
- Sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten über die Verkehrsträger Strasse, Schiene, See.
Immer mit Herz. Ob Tagesseminar oder Seminarreihe – erleben Sie maßgeschneiderte Seminare für Ihr Unternehmen.
Interaktive Lernmethoden für ein engagierteres Lernerlebnis.
- Interaktive Lernmethoden für ein engagierteres Lernerlebnis.
- Zugang zu Fachwissen und Ressourcen von qualifizierten Trainern, bequem von überall aus.
- Flexibilität in der Terminplanung, um den Bedürfnissen Ihres Unternehmens gerecht zu werden.
- Moderne Seminarmethoden und das Fachwissen von qualifizierten Trainer bringen Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter nach vorne.
Didaktisch und methodisch breit aufgestellt bietet Gefahrgut-Consultig Franz Ihnen betriebsinterne Schulungen für Ihr Unternehmen ganz nach Ihrem Bedarf für die Verkehrsträger z.B. Straße/ADR, Schiene/RID, See/IMDG, an.
Ihr Nutzen
Warum werden betriebsinterne Kurse bei Gefahrgut-Consulting Franz vermehrt nachgefragt?
Unsere Kunden haben so geantwortet:
- Der Schulungsinhalt wurde flexibel und individuell auf unser Unternehmen abgestimmt.
- Gemeinsam haben wir ein auf uns zugeschnittenes Bildungskonzept erarbeitet.
- Der Lernerfolg war höher, da ein direkter Bezug auf unsere vertrauten Produkte und Abläufe hergestellt wurde.
- Man konnte nicht nur Fragen stellen – die wurden auch beantwortet.
Zertifikat
Mitarbeiterunterweisung
Gespür für mein Gegenüber
Man wird immer wieder ein hervorragendes Gespür für meine Schulungsteilnehmer, Tainingsklienten und Kunden nachgesagt.
Ich versetze mich schnell in ihre Situation – und weiß, wo Verbesserungschancen zu finden sind,
um den Transport mit Gefahrgut rechtskonform durchzuführen.
Wir machen Ihr Personal fit im Gefahrgutwesen
Das Gefahrgutrecht fordert, dass Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit unterwiesen sein müssen.
- Die Unterweisungen müssen aufgabenbezogen durchgeführt werden und das Personal muss außerdem entsprechende Sicherheitsunterweisungen nach ADR Kapitel 1.10 erhalten.
- Eine detaillierte Beschreibung der vermittelten Unterweisungsinhalte ist vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer aufzubewahren.
Unterweisung nach Kapitel 1.3 und §§ 27 & 29 GGVSEB
Gemäß Abschnitt 1.3 müssen alle beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, unterwiesen worden sein. Alle Arbeitnehmer müssen daher vor der Übernahme von Pflichten, unterwiesen sein und dürfen Aufgaben für die eine Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der Aufsicht einer bereits unterwiesenen Person wahrnehmen.
Die Aufzeichnungen der Unterweisungen sind vom Arbeitgeber aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlagen vorzuzeigen. Die Aufbewahrungsfrist gilt gemäß § 27 GGVSEB 5 Jahre. Verstöße gegen die Vorschriften stellen nach § 37 GGVSEB eine Ordnungswidrigkeit dar und sind laut Bußgeldkatalog mit 500,00 Euro zu ahnden.
Zielgruppen
Führungspersonal, Verlader, an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße beteiligte Fahrzeugführer, die nicht im Besitz einer ADR-Bescheinigung gemäß Abschnitt 8.2.1 ADR sind
Diese Personengruppen (Verpacker, Belader, Entlader, Fahrer, Disponent etc.) müssen in regelmäßigen Abständen ihr Wissen auffrischen, spätestens bei Änderungen im Gefahrgutrecht. (siehe Abschnitt 1.3.1 und Unterabschnitt 1.3.2.4 ADR i. V. m. § 27 Abs. 5 sowie § 29 Abs. 6 GGVSEB i. V. m. Abschnitt 8.2.3 ADR).
Hauptveranstaltungsorte
Schulungsinhalte
- Rechtliche Grundlagen des ADR
- Beteiligte an der Beförderung
- Übersicht der Gefahrklassen und Freistellungen
- Mitzuführende Ausrüstung
- Kennzeichnung der Verpackungen und der Fahrzeuge
- Begleitpapiere
- Pflichten des Beförderers bzw. Verladers
- Sanktionen
- Fallbeispiele aus der Praxis für die Praxis
Leistungen
Seminarunterlagen, Teilnahmebescheinigung, die Teilnehmeranzahl ist für den besseren Lernerfolg auf 10 Teilnehmer begrenzt!
Lernziele
Ziel ist es, Personal welches am Umschlag von Gefahrgut beteiligt ist, über die Rechtlichen Verantwortlichkeiten im Umgang mit Gefahrgut zu unterweisen und für die Gefahren zu sensibilisieren.
IHK-Gefahrgutausbilder
Ausbildung von IHK-Gefahrgutausbildern
Der sichere Umgang mit Gefahrgut benötigt viel Überblick, Gespür und Fachwissen. Das Fachwissen ist vor allem wichtig, wenn man Gefahrgutbeauftragte ausbildet.
Viele Teilnehmer unterschätzen das und denken, sie kennen die Materie aus ihrem Tagesgeschäft als Beauftragte Personen im Unternehmen. Es geht viel um Gesetze, Leitlinien, um ihre rechtliche Umsetzung und Auslegung. Das ist harter trockener Stoff und füllt mehrere Telefonbücher.
Als IHK-Gefahrgutausbilder, kenne ich die Hürden und Probleme, die in der Ausbildung auf die Teilnehmer zukommen und weiß das diesen in sehr kurzer Zeit extrem viel abverlangt wird.
Partner & Kooperationen