Spezialseminare

49 CFR, Limited Quantity, Lithium-Batterien oder Verpackungen

In unseren maßgeschneiderten Spezialseminaren lernen Sie alles Wichtige
rund um den sicheren Transport gefährlicher Güter

Kernkompetenzen

Lithium-Batterien

Lithium-Batterien

Verpackungen

Verpackungen

Ladungssicherung

Ladungssicherung

49 CFR

49 CFR

RID

RID

ADR

ADR

IMDG

IMDG

IATA

IATA

Dokumentation und Verpackung

Steht die sichere und vorschriftsgemäße Abwicklung von Gefahrgut auf Ihrer To-Do-Liste?

Ob bei der Erstellung präziser Dokumentationen für Luft- und Seefracht oder bei der korrekten Verpackung und Kennzeichnung – ich stehe Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite.

So sorgen wir gemeinsam dafür, dass Ihr Gefahrgut den sicheren Weg zum Ziel findet.

DOKUMENTATION

Sie möchten die Dokumentation für Gefahrgut erstellen lassen?

Gern unterstütze ich für Sie bei der Dokumentation für:

  • Luftfracht
    • Shipper´s declaration for dangerous goods
  • Seefracht
    • IMO-ERKLÄRUNG FÜR GEFÄHRLICHE GÜTER, Verantwortliche Erklärung nach § 8 GGVSee

Dazu benötige ich lediglich das Sicherheitsdatenblatt zu dem Gefahrstoff und weitere Informationen wie Absender, Empfänger und Nettomenge pro Packstück.

VERPACKUNGSDIENSTLEISTUNG

Sie möchten Ihr Gefahrgut gemäß den gültigen Gefahrgutvorschriften verpacken und markieren?

Ich unterstütze Sie bei der ordnungsgemäßen Kennzeichnung und Markierung von Gefahrgüter gemäß den Gefahrgutvorschriften.

Limited Quantity | LQ | LTD QTY

Eine einfache Art Gefahrgut zu versenden ist die Beförderung unter den Bedingungen der begrenzten Mengen, auch LQ / Limited Quantity / LTD QTY genannt. Ob ein solcher Transport möglich ist, hängt von der UN-Nummer und der Verpackungsgruppe ab.

Vorteile

  • keine UN-zugelassenen Verpackungen notwendig
  • kein Beförderungspapier notwendig (im Seeverkehr muss trotzdem eine IMO-Erklärung erstellt werden)
  • Der Fahrer benötigt keinen ADR-Schein und nicht die Ausrüstungsgegenstände gemäß ADR Kapitel 8.1.4 und 8.1.5

Welche Vorschriften bei einem solchen Transport eingehalten werden müssen, finden Sie im ADR und IMDG-Code in Kapitel 3.4.

Falls Sie Hilfe bei der Umsetzung der Vorschriften benötigen, so stehen Ihnen Gefahrgut-Consulting Franz jederzeit zur Verfügung

Lithium-Batterien

im Land-, See- und Luftverkehr

Anwenderorientierte Unterweisung

für den Versand von Lithiumbatterien gem. Kapitel 1.3 ADR/RID und IMDG-Code sowie nach IATA DGR 1.6 ausreichende Unterweisung für den Versand von Lithium-Batterien nach Teil II der Verpackungsanweisungen VA 966 – VA 970.

Das Thema Lithium-Ionen-Batterien hat in den letzten Jahren immer mehr Bedeutung gefunden.

Vor allem bei „defekten“ Lithiumbatterien hat sich viel getan. Um eine „defekte“ Batterie transportieren zu können, benötigt man mittlerweile eine Genehmigung der Behörde (defekter Prototyp / defekte nicht transportsichere Batterie) bzw. der Transport muss der Behörde gemeldet werden (defekte transportsichere Batterie).

Folgende Fragen müssen vorher beantwortet werden, um den Transport von Lithium-Ionen-Batterien bewerten zu können:

  • Entspricht die Batterie einem geprüften Typ (Prüfvorschriften des Handbuchs, Prüfungen und Kriterien Unterabschnitt 38.3)
    oder handelt es sich um Prototypen/Kleinserien?
  • Handelt es sich um eine „defekte“ Batterie (wenn ja, ist diese „transportsicher“ oder nicht)?
  • Handelt es sich nur um die „einzelne“ Batterie oder ist diese mit oder in Ausrüstungen verpackt?
  • Über welche Nennenergie in Wattstunden verfügt die Batterie?

Die ICAO/IATA hat für den Lufttransport von Lithiumbatterien einen eigenen Leitfaden veröffentlicht. Im Bereich Straßen- und Seetransport gibt es eine Vielzahl an Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen.

Gerne hilft Gefahrgut-Consulting Franz Ihnen diese ganzen Fragen zu klären, so dass Sie einen rechtssicheren Transport durchführen können.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

CFR 49 – Gefahrgutvorschrift USA

Obwohl die Gefahrgutvorschriften immer mehr harmonisiert werden, gibt es doch Länder,deren Vorschriftenlage sich noch deutlich von den internationalen Vorschriften unterscheidet.
Besonders die US-amerikanischen Vorschriften sind eine Herausforderung, deren Nichtbeachtung kann für alle Beteiligten schwere Konsequenzen haben.

Zielgruppen

Verantwortliche Personen im Gefahrgutmanagement und der Logistik, die Informationen über die US-amerikanischen, Gefahrgutvorschriften benötigen.

  • Gefahrgutgesetzgebung USA
  • Umgang mit dem 49 CFR
  • US-Abweichungen, die beim Import in die USA zu beachten sind
  • Vorschriftenentwicklung in den USA
    Schulungsbescheinigung nach 49 CFR Subpart H §172.704 d.

Partner & Kooperationen

Strober & Partner

Schulung und Beratung für Gefahrgut, Gefahrstoff, Ladungssicherung und Luftsicherheit. Strober &Partner – Wo Lernen Spass macht!

IHK Koblenz

IHK Akademie Koblenz

HES Consulting Florian Franz